Selbständig in die ambulante Pflege – der Weg in die Selbständigkeit!

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Du spielst mit dem Gedanken dich selbständig zu machen und einen ambulanten Pflegedienst zu gründen? 

Dann bist Du hier richtig. In unserem Beitrag erfährst Du worauf es zu achten gilt, zudem erhältst Du wertvolle Tipps zur Gründung und den formalen und gesetzlichen Voraussetzungen. Am Anfang braucht jeder Gründer- unabhängig der Branche vor allem einen starken Willen, Ausdauer, Durchhaltevermögen und besonders in der Pflege: Empathie und Mitgefühl.

Was ist bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes zu beachten?

Der Gesetzgeber hat im 11. Sozialgesetzbuch genau festgelegt welche persönlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen um einen Pflegedienst zu gründen.
§ 71 SGB XI setzt voraus, dass neben dem Abschluss einer Ausbildung als Pflegefachmann/frau, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- oder Krankenpfleger, Kinderkranpflegerin oder Kinderkrankenpfleger eine praktische Berufserfahrung von zwei Jahren erforderlich ist. 
Erfüllst Du diese Vorgaben nicht, musst Du eine ausgebildete Pflegefachkraft beschäftigen.

Ohne Pflegefachkraft kann kein Pflegedienst gegründet werden!

Fachliche Qualifikationen zur Gründung eines ambulanten Pflegedienstes

Wird diese Voraussetzung erfüllt, muss noch eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) erfolgen. Diese Weiterbildungen werden oft von privaten Einrichtungen angeboten, können aber auch durch ein Studium im Bereich Pflegemanagement absolviert werden. Ist die PDL-Ausbildung nicht absolviert, also gründet man einen Pflegedienst ohne PDL, gründet man nur als Inhaber und verpflichtet sich eine Pflegekraft mit PDL-Ausbildung einzustellen. Werden spezielle Patienten betreut, z.B. Menschen mit Behinderung können in vielen Fällen auch Heilerzieher oder Heilerzieherinnen als Pflegefachkraft gelten. Zur Gründung bedarf es weiterhin einen Zulassungsantrag, der bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden muss. Des Weiteren erlaubt ein Versorgungsvertrag einem ambulanten Pflegedienst die Versorgung eines Patienten zu übernehmen.

Spezialisierung als Chance!

Vor dem Schritt in die Selbständigkeit ist es daher ratsam zu entscheiden, ob man allgemeine Leistungen der Kranken- und Pflegekassen anbieten möchte, oder ob man seinen Schwerpunkt auf ein Spezialgebiet legt (z.B. die Palliativ- oder Intensivpflege).  

Wirtschaftliche Kenntnisse sind gefragt – Standortsuche und Business Plan

Wird ein Pflegedienst gegründet so ist es nicht nur wichtig, dass man verantwortungsvoll mit und für seine Patienten*innen arbeitet und zufriedene Mitarbeiter*innen hat, sondern das sich der Pflegedienst auch wirtschaftlich positiv entwickelt. Deshalb ist es mehr als ratsam sich vor Gründung eines ambulanten Pflegedienstes auch einen branchenspezifischen Überblick zu verschaffen, denn: Der Markt hat ein enormes Wettbewerberfeld aufgebaut. Hier kommt man nicht nur mit einem gut aufgestellten Business-Plan weiter. Grundlegende, oder besser noch weiterführende Kenntnisse im Bereich Marketing oder Akquise sind definitiv von Vorteil. Kann man dann noch mit einem Alleinstellungsmerkmal eines Pflegedienstes innerhalb seiner Region glänzen, macht es die Selbständigkeit und die Gründung erheblich einfacher. Hier kann zum Beispiel eine Marktanalyse helfen um herauszufinden in welcher Region welcher Bedarf besteht, der nicht durch die Konkurrenz bedient werden kann. Diese Nische kann man auch anhand der Auswertungen des Statistischen Bundesamt herausfinden. 

Als Arbeitgeber musst Du genügend Pflegekräfte beschäftigen, um gewährleisten zu können, dass Deine Patienten auch hinreichend gepflegt werden. Hier gibt es bundesweit verschiedene Regelungen über die Mindestanzahl der Beschäftigten. Die Definition der ambulanten Pflege besagt vor allem, dass die Pflegenden in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Hier sucht der Pflegeservice in bestimmten Zeiträumen einmal oder mehrmals täglich seine Patienten*innen zuhause auf. Achte zudem darauf, dass ein geeigneter Fuhrpark Gegenstand Deines Unternehmens ist.
Auch die Organisation innerhalb der Leitung –wie z.B. das Planen der Dienste und die Führung der Mitarbeiter stellen viele vor eine große Herausforderung. Daher sind kaufmännische Kenntnisse ebenso erforderlich, wie die Akquise neuer Patienten/innen. 

Benötigst Du Unterstützung bei der Gründung oder hast Du Fragen zur Erstellung eines Business Plans, oder der Rechtsform so sind z.B. Steuerberater, die sich auf die Pflegebranche spezialisiert haben wertvolle Partner. Sie können umfassend und weitreichend beraten und helfen zudem noch wenn es um Deine Buchhaltung und den Jahresabschluss geht.

Um Kosten zu sparen, kann man am Anfang seine Buchhaltung auch auslagern. Hier besteht die Möglichkeit eine geeignete Buchstelle zu finden, welche die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) mit all den Gesetzen und den Sondervorschriften kennt. Da Steuerberater in der Regel bei der Buchführung teurer sind ist dies eine gute Alternative.

Ihr habt mehr Fragen zu den Themen dann schreibt uns an: info@pflegebuchstellen.de