Wussten Sie, dass nur tatsächlich anfallende Kosten für den Betrieb eines Altenheims oder einer Pflegeeinrichtung als Investitionskosten umgelegt werden dürfen? Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege können keine Investitionsaufwendungen enthalten – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wissenswertes über Investitionskosten und ihre Abrechnung.
Als Betreiber eines Alten- oder Pflegeheims wissen Sie: Investitionskosten sind alle Ausgaben für Anschaffung, Herstellung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen: Mieten, Finanzierungen, Leasingraten, Abschreibungs- und Instandhaltungskosten. Zusammengefasst geht es um alle Aufwendungen für längerfristige Güter. Doch was macht Investitionskosten zu einem besonderen Kostenfaktor für Sie?
Investitionskosten können auf die Bewohner von Pflegeheimen umgelegt werden
Jeder Pflegedienst hat die Möglichkeit, die eigenen Betriebskosten anteilig der Kostenabrechnung für Patienten als Investitionskosten in privater Rechnung an den Patienten zu stellen.
Geregelt sind die Investitionskosten mit § 82 SGB XI „Finanzierung der Pflegeeinrichtungen“. Bei der Einhaltung der Vorgaben und der Nutzung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten als Betreiber:in eines Alten- oder Pflegeheims unterstützen wir Sie gerne: Kontaktieren Sie uns unter gemeinsam@buchstellen.de für eine Beratung.
Was sind Investitionskosten und was ist enthalten, was nicht?
Unter Investitionskosten in der Pflege versteht man alle Kostenfaktoren, die für Anschaffung, Nutzung und Erhaltung von Gebäuden und Anlagen anfallen, sofern sie wesentlich für den Betrieb der Pflegeeinrichtung sind. Darunter fallen auch Kaufpreise, Miete und Pacht oder die Errichtung eines Gebäudes oder der Kauf technischer Anlagen.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege dürfen keine Investitionskosten enthalten: Investitionskosten werden gesondert mit abgerechnet, wenn stationäre Einrichtungen den Bewohner:innen ihren Aufenthalt in Rechnung stellen. Sie kommen dann zu Unterkunft, Verpflegung und Pflege sowie gegebenenfalls anfallenden Zusatzleistungen noch hinzu, um am Ende das Gesamtheimentgelt auszumachen.
Wie werden Investitionskosten in der Pflege berechnet?
Wie hoch die Investitionskosten sind, hängt von den tatsächlichen Kosten für das Betreiben der Pflegeeinrichtung ab. Im Normalfall kennt diese bis ins Detail nur der Betreiber oder die Betreiberin, doch dürfen in jedem Fall hier nur die tatsächlich anfallenden Kosten angegeben werden. Angehörige oder Bewohner dürfen in der Regel nur bei Kostenänderungen eine detaillierte Aufstellung erwarten. Kostenänderungen wiederum können jederzeit anfallen, wenn Neuanschaffungen oder Finanzierungen anstehen.
Investitionskosten sind in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich hoch. Sie hängen beispielsweise vom Zustand der genutzten Gebäude ab, von regional unterschiedlichen Grundstückspreisen und Baukosten. Auch die Art des Betreuungskonzepts beeinflusst die Höhe der Investitionskosten: Wohngruppen und ambulante Konzepte haben andere Kosten als traditionelle Pflegeheime.
Je nach Bundesland können die Unterschiede bis zu 50% betragen und Durchschnittswerte sind generell wenig aussagekräftig. Die Berechnung der Investitionskosten für jedes Alten- und Pflegeheim müssen also grundsätzlich individuell betrachtet werden.
Von wem werden die Investitionskosten letztendlich getragen?
Nicht Sie als Betreiber:in einer Pflegeeinrichtung übernehmen die Investitionskosten, sondern sie können auf die zu pflegenden Bewohner umgelegt werden:
Investitionskosten werden jeweils auf der Abrechnung für die Bewohner:innen als separater Posten aufgeführt, weil diese von ihnen aus eigenen Mitteln aufzubringen sind. Sollten diese nicht ausreichen, kann Unterstützung vom Sozialamt in Anspruch genommen werden wie für die restlichen Pflegekosten auch.
Ausnahmen von dieser Regelung für Pflegeheim-Kosten: Wenn eine Förderung besteht, muss die Bewohnerin/der Bewohner keine Investitionskosten zahlen, da sonst eine Doppelfinanzierung gegeben wäre.
Investitionsaufwendungen können je nach Bundesland öffentlich gefördert werden. Außerdem gibt es für Pflegebedürftige die Möglichkeit, eine individuelle Förderung zu erhalten. Der bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss setzt voraus., dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und sich der Betroffene in einer vollstationären Einrichtung befindet, die von der Pflegeversicherung zugelassen ist.
Dieses Pflegewohngeld gibt es allerdings nur in einigen Bundesländern, nämlich (Stand 2021) in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein und es müssen voneinander abweichende Bestimmungen erfüllt werden.
Steuerliche Möglichkeiten der Pflegeheim-Kund:innen
Bewohner:innen können Investitionskosten als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzen – dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für einen Teil der Ausgaben bezugnehmend auf die individuelle Situation der betreffenden Person.
Sind Bewohner:innen nicht in der Lage, ihren Anteil am Heimentgelt und somit auch die Investitionskosten selbst zu tragen, gibt es die Möglichkeit, Sozialhilfe zu erhalten. Der Sozialhilfeträger prüft dann gegebenenfalls ob die Kinder der zu pflegenden Person dafür aufkommen müssen. Eine Entscheidung darüber hängt vom Einzelfall ab.
Wie hoch dürfen Investitionskosten sein – gibt es Obergrenzen?
Sobald für den Erhalt der Substanz eines Pflegeheims weiterer Investitionsbedarf entsteht, fallen auch höhere Kosten an. Nicht aus heiterem Himmel und in unbegrenzter Höhe, sondern im Rahmen des Betreuungsvertrags gedeckelt. Wichtig ist auch: Die entstehenden Kosten müssen angemessen sein, keine überteuerten Angebote angenommen werden im Vergleich zu anderen Einrichtungen.
Als Betreiber informieren Sie frühzeitig den Beirat Ihrer Einrichtung und teilen die steigenden Kosten mindestens einen Monat vorher mit.
Keine Luxus-Sanierungen: Es dürfen immer nur betriebsnotwendige und angemessene Kosten umgelegt werden.
Obergrenzen im eigentlichen Sinne einer bestimmten Summe, die nicht überschritten werden darf, gibt es nicht. Aber die Anschaffungen und Instandhaltungen müssen sich im herkömmlichen Bereich bewegen und dem Vergleich mit anderen Einrichtungen der gleichen Region standhalten.
Das Management einer Pflegeeinrichtung ist anspruchsvoll
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Auch ambulante Pflegeeinrichtungen können Investitionskosten abrechnen!
Haben Sie Fragen hierzu?
Wir beraten Sie gerne. gemeinsam@buchstellen.de
In der Pflegebranche stehen Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen und Altenheime für Ausgaben der Anschaffung, Herstellung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen: Mieten, Finanzierungen, Leasingraten, Abschreibungs- und Instandhaltungskosten.
Wie hoch die Investitionskosten in der Pflegebrance für die einzelnen Einrichtungen sind, kommt auf viele Faktoren an und kann daher nicht pauschal betrachtet werden: Anschaffung, Instandhaltung und Ausstattung müssen ebenso berücksichtig werden wie die individuelle Situation.
Investitionskosten in der Pflegebranche werden nicht willkürlich von den Betreibern einer Pflegeeinrichtung festgelegt, sondern sie werden basierend auf den tatsächlichen Kosten berechnet. Deshalb können sie auch größeren Schwankungen unterliegen, wenn beispielsweise Neuanschaffungen oder Finanzierungen eingerechnet werden müssen.